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Insolvenz bedeutet erstmal „nur“, dass ein Betrieb zahlungsunfähig ist und seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, sei es wegen der schlechten Auftragslage oder Fehlentscheidungen in der Betriebsführung. Für Sie ist jetzt wichtig, dass eine Insolvenz nicht automatisch das Aus für Ihren Betrieb bedeuten muss.
Ist bezüglich der wirtschaftlichen Situation unklar, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, kann ein Anwalt weiterhelfen. Er kann die wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen und sicherstellen, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und Ihre persönliche Haftung ausschließen. Ein wichtiger Punkt ist in dem Zusammenhang der Berichtstermin, die sogenannte Gläubigerversammlung. Diese findet statt, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Innerhalb dieses Termins informiert der Insolvenzverwalter sämtliche Schuldner über die aktuelle Lage des insolventen Unternehmens.
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