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Franchise-Definition ist – das Recht oder die Lizenz, die einer Einzelperson oder Gruppe gewährt wird, um die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens in einem bestimmten Gebiet zu vermarkten; auch: ein Unternehmen gewährt ein solches Recht oder eine solche Lizenz. Im rechtlichen Sinne beschränken sich “Franchise-Unternehmen” auf den Franchisegeber, der das unternehmerische Gesamtkonzept erstellt hat und seinen Partnern auf vertraglicher Basis Nutzungsrechte einräumt.
Gründungschancen in Ihrer Region! Wo möchten Sie ein Unternehmen aufbauen? Übernehmen Sie ein bereits bestehenden Betrieb in Ihrer Region oder eröffnen Sie einen neuen Standort mit einem erprobtem Franchisekonzept. Für ein Start in die Selbständigkeit ist diese Form der Unternehmensgründung nahezu ideal.
Begriffserklärung und Wissenswertes Franchisekonzepte zeichnen sich dadurch aus, dass sich im Unternehmen stattfindende Prozessabläufe standardisieren lassen. Die Konzepte sind abwechslungsreich und vielfältig, zudem in manchen Branchen häufiger vertreten als in anderen. Manches wiederholt sich hier und da, in wesentlichen Punkten stimmen sie oft überein, doch im Detail unterscheiden sie sich gelegentlich gewaltig.
Ein Portal ist eine Website, die sich dem Franchising auseinandersetzt. Informationen gibt es sowohl zu Franchise-Unternehmen als auch für Franchisegeber und Franchisenehmer. Im Internet gibt es verschiedene Portal-Quellen. Das können Blog-Seiten zum Thema Franchising-Portal sein oder auch die Ihnen fachkundigen Rat geben. Die UNTERNEHMENSBOERSE.me gibt Ihnen Hilfsstellung zu den Fragen und Antworten rund um das spannende Thema für Unternehmen.
Der Franchisevertrag hat den nationalen Gesetzen, dem Recht der europäischen Gemeinschaften, sowie dem Verhaltenskodex zu seinen jeweiligen Ergänzungen zu entsprechen. Dort werden die Rechten und Pflichten beider Parteien, also des Franchisegebers sowie des Franchisenehmers, festgelegt. Der Vertrag stellt zudem die Weichen der Partnerschaft und des jeweiligen Rollenverständnisses.
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