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Die Akquisition oder Übernahme ist er Kauf eines Unternehmens bzw. dessen Teilerwerb, um in den Besitz seiner Leistungselemente zu kommen und/oder um dessen Ressourceneinsatz bestimmen und kontrollieren zu können
Als Leistungstransaktionen werden die Transaktionen von Wirtschaftsobjekten bezeichnet, die eine unmittelbare Veränderung des Geldvermögens bei beiden Transaktionspartnern zur Folge haben. Die ist in der Regel der Fall, wenn Investitions- oder Konsumgüter gekauft werden oder, wenn Importe oder Exporte zwischen dem Inland und dem Ausland erfolgen. Bei dem Begriff (Unternehmens-)Konzentrationen handelt es sich in der Volkswirtschaft um die Zusammenballung von wirtschaftlichen Mächten.
Beispiel: Was die Strategie angeht, so ist die Übernahme von Millipore durch Merck ein Beispiel für eine perfekte strategische Akquisition.
Die Übernahme von Millipore im Jahr 2010 war der erste bedeutende Schritt auf diesem Weg. Die Übernahme von Sigma-Aldrich ist ein weiterer Quantensprung und sichert einen wettbewerbsfähige Position in diesem Bereich. Um eine reibungslose Integration sicherzustellen, hat Merck die Integrationsplanung bereits weit voran getrieben.
Die Unternehmensübernahme als wirtschaftliche Transaktion ist in der mittelständisch geprägten deutschen Wirtschaft essenziell. Das gilt sowohl für den Erhalt von Arbeitsplätzen als auch für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Im Gegensatz zum Share Deal ist beim Unternehmenskauf via Asset Deal jeder Vermögensgegenstand im Einzelnen zu bezeichnen, den der Käufer erwerben möchte. Dies gebietet schon das sachenrechtliche Bestimmtheitsgebot. Dies scheint erst einmal simpel und fair, wird angesichts der Vielzahl der Wirtschaftsgüter eines großen Unternehmens aber auch schnell unübersichtlich.
Bei Share Deals handelt es sich um eine Form des Unternehmenskaufs, die sich insbesondere an mittelständische Unternehmen richtet. Gegenstand des Share Deals ist nicht der Verkauf einer Immobilie, sondern der Anteile an einer Firma, welche diese Immobilie im Besitz hält.
Eine Fusion ist im weiteren Sinne ein Zusammenschluss von mindestens zwei rechtlich unabhängigen, selbstständigen Unternehmen zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit.
Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu dienen. Sowohl Anteile an börsennotierten als auch an nichtbörsennotierten Unternehmen fallen darunter.
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